FAQ

Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um´s Mieten von Baugeräten.

Gut informiert ist
halb erledigt


Wir wissen, dass Baustellen jeglicher Art Herausforderungen sind. Das gilt insbesondere dann, wenn sie Ihnen als Hobbyhandwerkerin und Hobbyhandwerker nur selten oder gar einmalig begegnen, d.h. sie nicht zu Ihrer täglichen Arbeit gehören.

Wir finden es deshalb umso wichtiger, dass Sie als unsere Kundinnen und Kunden rund um die Themen Miete und Leihe bestens informiert sind.

Fragen und Antworten zu unseren Tarifen

Wird eine Kaution für das Mietobjekt erhoben?
Ja, wir erheben für alle Mietobjekte bei Übergabe eine Kaution (abhängig vom Wert), die aber bei ordnungsgemäßer Rückgabe wieder erstattet wird.
Muss ich die Mietgebühr bar bezahlen oder kann mit Karte bezahlt werden?
Eine Kartenzahlung ist bei uns leider nicht möglich, es kann nur bar bezahlt werden bei Abholung/Anlieferung.
Gibt es unterschiedliche Mietpreise je nachdem wie lange ich miete?
Bei einem längeren Mietwunsch können wir Ihnen einen Sonderpreis anbieten, fragen Sie gerne nach.
Was bedeutet Wochenendtarif?
Der Wochenendtarif gilt von Freitagfrüh bis Sonntagabend, nach Absprache kann die Rückgabe auch Montagfrüh erfolgen.
Was sind Verbrauchskosten und wie werden diese berechnet?
Wenn die Mietobjekte vollgetankt, komplett gereinigt und unbeschädigt zurückgegeben werden, entstehen keine weiteren Kosten.
Was ist die Mindestmietdauer?
Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag und gilt von ca. 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Absprache. (Aber nicht 24 Stunden vom einen auf den anderen Tag, dann sind es 2 Miettage).
Wie lang ist ein Miettag?
Ein Miettag entspricht einem Einschichtbetrieb, also 8 Stunden. Ein längerer Gebrauch wird gesondert berechnet.

Fragen und Antworten zu unseren Mietbedingungen

Wie kann ich Mietobjekte reservieren?
Stellen Sie eine Mietanfrage über die Website, Sie erhalten dann kurzfristig ein Angebot. Stimmen Sie dem zu, werden wir alles verbindlich für Sie reservieren.
Benötige ich einen Ausweis für die Anmietung?
Ja, Sie müssen bei Maschinenübergabe einen ein gültiges Ausweisdokument (Pass/Personalausweis) vorlegen können.
Benötige ich für die Bedienung der Baumaschine (z.B. Minibagger/Radlader) einen Führerschein?
Nein, das ist nicht notwendig, Sie werden bei der Übergabe aber in das Gerät eingewiesen. Beachten Sie jedoch, dass Minibagger nur auf gekennzeichneten Baustellen bewegt werden dürfen.
Kann ich mir die Mietobjekte anliefern lassen?
- Ja, Sie können schon bei der Anfrage den Lieferwunsch angeben und die Lieferanschrift mitteilen, dann berücksichtigen wir es von Anfang an. Bei einer Anlieferung ist nur wichtig, dass eine autorisierte Person für die Einweisung in das Gerät vor Ort ist.
Kann ich einen bereits reserviertes Mietobjekt wieder stornieren?
- Eine Stornierung des Auftrags kann nur schriftlich erfolgen und gilt nur nach Bestätigung des Vermieters. Wir behalten uns eine Ausfallentschädigung für entgangene Vermietungen bis zur Gesamtmietsumme vor.
Welchen Anhänger darf ich mit meinem Auto ziehen?
Maßgebend ist immer der Eintrag in den Fahrzeugpapieren vom Zugfahrzeug. Unter Position 28 (alt) + Position O.1 (neu) lesen Sie, welchen Anhänger Ihr Wagen gebremst ziehen darf. Unter Position 29 (alt) + Position O.2 (neu) lesen Sie, welchen Anhänger Ihr Wagen ungebremst ziehen darf.

Das heißt: Das hier angegebene Gewicht dürfen Sie an Ihre Anhängerkupplung anhängen!

Beispiel:
In Ihren Papieren steht ungebremst 500 kg. Darf ich dann einen 750 kg Gesamtgewichtanhänger ziehen? Antwort: Ja!
Der 750 kg schwere Anhänger hat in der Regel ein Eigengewicht von ca. 100 kg. Somit hängt an Ihrer Anhängerkupplung ein Gewicht von 100 kg. Folglich dürfen Sie noch 400 kg Ladung aufnehmen, bis Ihr Wagen ausgelastet ist.

Weder das Gesamtgewicht noch die Größe des Anhängers spielt eine Rolle für die Entscheidung, ob Ihr Wagen den Anhänger ziehen darf oder nicht. Einzig und allein das „Eigengewicht“ des Anhängers ist maßgebend.

In aller Kürze:
Leergewicht des Anhängers: 100 kg
+ Ladung: 400 kg maximal
--------------------------
Anhängelast : 500 kg laut Fahrzeugpapiere des Zugfahrzeugs ungebremst.

Für gebremste Anhänger gilt das Gleiche. Beispiel:
Ihr Wagen darf z.B. 1200 kg gebremst ziehen.
Sie mieten einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 2000 kg und eine Nutzlast von 1750 kg.
Der Anhänger hat somit ein Eigengewicht von 250 kg (Differenz zwischen Gesamtgewicht und Nutzlast).
Dann dürfen Sie noch 950 kg auf den Anhänger laden. In aller Kürze:
Leergewicht des Anhängers: 250 kg
+ Ladung: 950 kg maximal
--------------------------
Anhängelast : 1200 kg laut Fahrzeugpapiere des Zugfahrzeugs gebremst.

Ihr Anhänger kann jeweils mehr laden – Ihr Zugfahrzeug darf aber nicht mehr ziehen

Fragen und Antworten zur Rückgabe von Mietgeräten

Muss das Mietobjekt vor Rückgabe getankt werden?
Ja, die Mietobjekte werden immer vollgetankt übergeben und müssen auch vollgetankt zurückgegeben werden.
Bis wann müssen die Mietobjekte wieder zurückgegeben werden?
Wir sind grundsätzlich flexibel. Die Uhrzeit kann individuell abgesprochen werden. Die Rückgabezeit ist unabhängig von unseren Öffnungszeiten.
Müssen die Mietobjekte gereinigt zurückgebracht werden?
Ja, die Maschinen und Werkzeuge sind sauber und in einem guten Zustand zurückzugeben. Reinigungs- und Reparaturkosten werden in Rechnung gestellt, falls die Artikel nicht entsprechend dem Auslieferungszustand zurückgegeben werden.